Meine Nachbarschaft: Am Gansbühel
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Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.11.2025, OA 581 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 10.11.2025 Betreff: Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel Vorgang: OA 667/94 OBR 11; F 435/07; V 481/07 OBR 11; ST 1857/07; OM 2222/08 OBR 11; ST 1055/08; OM 2270/13 OBR 11; ST 1328/13; OM 1043/16 OBR 11; ST 614/17; OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24; OM 6461/25 OBR 11; ST 971/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Konstanzer Straße/Jakobsbrunnenstraße/ Am Gansbühel in der Einfahrt zur Straße Am Gansbühel einen Modalfilter als Busschleuse einzurichten. Dieser soll gewährleisten, dass nur noch der ÖPNV passieren kann und der Individualverkehr ausgeschlossen wird. Um ein verbotenes Einfahren in die Straße über die Ausfahrt der Gegenverkehrsspur präventiv zu unterbinden, ist an dieser Stelle die Straße mit baulichen Maßnahmen so zu verschließen, dass eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Eine Durchfahrt per Fahrrad soll weiterhin gewährleistet sein. Am Ende der Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Begründung: Seit 1994 versucht der Ortsbeirat kontinuierlich, den Durchgangsverkehr in einer kleinen, parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Anliegerstraße zu verhindern. Wegen der engen Fabrikbauweise, viel zu schmaler Gehwege und schlechter Straßenführung ist der Verkehr dort problematisch. Hinzu kommt, dass die Straße einen rechtwinkligen Verlauf aufweist. An dieser kurvigen, rechtwinkligen Stelle ist es aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse besonders gefährlich für Fußgänger und den Gegenverkehr. Trotz Durchfahrtsverbot für den Individualverkehr fahren viele Fahrzeuge in die Straße, weil sie der dort verkehrenden Buslinie 44 folgen. Täglich missachten Fahrer von Pkws, Lkws und Motorrädern rund um die Uhr das Durchfahrtsverbot. In mehreren Stadtteilen Frankfurts gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Modalfiltern/Busschleusen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern. Eine Modalfilter-Lösung hat sich, beispielsweise im Grüneburgweg, bereits bewährt. Quelle: adfc, Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfsgangstraße - Modalfilter meistern auch komplexe Kreuzungsbereiche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.09.2007, F 435 Auskunftsersuchen vom 24.09.2007, V 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2007, ST 1857 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2008, OM 2222 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2008, ST 1055 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025
Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 entstanden aus Vorlage: OF 681/11 vom 23.01.2025 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze errichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt-Fechenheim erfolgen. Sollte dies aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zur Straße Alt- Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Dazu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel ist zurzeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf mit dem Pkw nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von Pkw, Transportern und Lkw jedoch nicht davon ab, verbotenerweise in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt-Fechenheim führt. Da auch der Bus immer wieder Probleme dabei hat, aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzufahren, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 11
Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5
Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradwege 09 - Erneuerung Fahrradweg Jakobsbrunnenstraße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 844 entstanden aus Vorlage: OF 99/11 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradwege 09 - Erneuerung Fahrradweg Jakobsbrunnenstraße in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstraß e auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen den Straßen Am Gansbühel und Ernst-Heinkel-Straße zeitnah mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, mit fehlenden Asphaltstücken und mehrfach an vielen Stellen geflickt ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße. Eine neue Fahrbahndecke wird die Fahrsicherheit und Befahrbarkeit deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 402 Aktenzeichen: 66 2
Einzäunung des Spielplatzes am Fechenheimer Leinpfad; Mainufer in Fechenheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 571/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einzäunung des Spielplatzes am Fechenheimer Leinpfad; Mainufer in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, den Spielplatz am Fechenheimer Leinpfad, Mainufer in Fechenheim- Süd, unverzüglich mit einem Zaun sichern zu lassen. Begründung: Der Spielplatz am Mainufer in Fechenheim-Süd, in der Nähe des Bootshauses, ist für Kleinkinder ausgelegt. Die Kinder können ungehindert vom Spielplatz zum Wasser gelangen. Damit die spielenden Kinder den optimalen Schutz erhalten, soll ein Zaun um den Spielplatz gezogen werden. Damit die dort vor Ort lebenden Wildtiere nicht eingeschränkt werden und auch immer wieder aus der Spielplatzfläche heraus können, soll der Zaun so konzipiert werden, dass diese Tiere zwar aus- und eingehen, die Kinder jedoch nicht einfach das Spielplatzgelände verlassen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1785 Aktenzeichen: 67 2
Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 entstanden aus Vorlage: OF 228/11 vom 03.08.2017 Betreff: Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Am Gansbühel/ Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße in der Straße Am Gansbühel zu verbreitern, um die Einfahrt zu verkleinern. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aus der Jakobsbrunnenstraße kommend, die Einfahrt "schneiden", das Verkehrszeichen 260 StVO übersehen und die Straße als Schleichweg zur Umgehung der Hanauer Landstraße nutzen. Begründung: Beim Ortstermin im Februar 2017 wurde beschlossen, die Einfahrt mit dem Verkehrszeichen 260 StVO zu kennzeichnen sowie die Einfahrt ("Scheunentor" lt. ASE) in die Straße durch eine Vergrößerung der Verkehrsinsel zu verkleinern. Damit soll erreicht werden, dass die Einfahrt weniger einladend wirkt. Das Verkehrszeichen wurde im Mai installiert. Es fand jedoch keine Verbreiterung der Verkehrsinsel statt. Da das Verkehrszeichen 260 StVO überhaupt nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, sind weitere Maßnahmen zur Kenntlichmachung der Verkehrsführung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Antrag vom 07.11.2023, OF 521/11 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Aktenzeichen: 66 0
Versenkbare Poller in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die Busspur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 entstanden aus Vorlage: OF 93/11 vom 20.11.2016 Betreff: Versenkbare Poller in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die Busspur Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße, die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, w ie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel wird von sehr vielen Autofahrerinnen und Autofahrern als Abkürzung zur stark befahrenen Hanauer Landstraße genutzt. Mehrere Maßnahmen des Ortsbeirates (seit 1994), den Schleichverkehr durch eine veränderte Beschilderung und der Ausweisung einer Busspur zu verringern, blieben bisher wirkungslos. Die Beschilderung sowie die Beschriftung auf der Straße zur Kennzeichnung der Busspur werden schlichtweg von den Autofahrerinnen und Autofahrern ignoriert. Die von der Polizei gelegentlich durchgeführten Kontrollen der Einfahrt helfen in dem Moment der Kontrolle, aber nicht langfristig. Eine am 03.11.2016 durchgeführte Testmessung des Straßenverkehrsamtes, aufgrund von Anwohnerbeschwerden, bestätigt die in erheblichem Maße unerlaubten Einfahrten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Aktenzeichen: 66 0
Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 11.08.2016 Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Fechenheimer Leinpfad, als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße), mit dem Zeichen Radfahrgebot (Straßenverkehrsordnung Zeichen 237), in beide Richtungen, zu kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an dieser Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem Bereich ein Gebotsschild angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1610 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 353/11 vom 21.09.2015 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade Vorgang: OM 4262/15 OBR 11; ST 1347/15 Der Magistrat wird aufgefordert, die Helmut-Sittler-Promenade zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Schießhüttenstraße" und "Arthur-von-Weinberg-Steg" als reinen Gehweg auszuweisen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade wird von vielen Fußgängern genutzt, oft auch mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern, die auch die Promenade nutzen, anstelle des asphaltierten Radweges am Fechenheimer Leinpfad. Ein Schutz der Fußgänger ist hier dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 56 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2461 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 16.08.2013 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird beauftragt, aus sicherheits- und lärmbedingten Gründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Abschnitt der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 entstanden aus Vorlage: OF 179/11 vom 27.05.2013 Betreff: Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beschilderung der Straße Am Gansbühel in Fechenheim so zu verändern, dass motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen können, dass in dieser Straße nur Anliegerverkehr gestattet ist. Begründung: Die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei" befinden sich erst mehrere Meter hinter dem Tempo-30-Zonen-Schild. Sie sind erst erkennbar, wenn man bereits in die Straße eingefahren ist. Das führt in der Praxis dazu, dass alle Fahrzeuge, die in die Straße eingebogen sind, diese auch durchfahren. Die beste Lösung wäre, die Schilder an den Straßenbeginn zu versetzen und eine Beschilderung auf der Straße Alt-Fechenheim, die die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf hinweist, dass es sich bei der Straße Am Gansbühel um eine Anliegerstraße handelt, aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung Fechenheimer Leinpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2012, OM 758 entstanden aus Vorlage: OF 79/11 vom 26.12.2011 Betreff: Beleuchtung Fechenheimer Leinpfad Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beleuchtung am Fechenheimer Leinpfad zwischen Lappengasse und Haltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) entlang der mainabgewendeten Seite und der Straßenbahnhaltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) und dem Arthur-von-Weinberg-Steg so zu modifizieren und neu auszurichten, dass eine dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen gerecht werdende und der Verkehrssicherheit dienliche (Barrierefreiheit) Beleuchtung des mainseitigen Leinpfades zwischen Lappengasse und Haltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) erreicht wird. Begründung: Der Hauptzugang zur Straßenbahnhaltestelle Fechenheim Post (stadteinwärts) erfolgt über den gesicherten, ebenerdigen und damit barrierefreien Schienenübergang in der Verlängerung der Lappengasse. Der Weg ist ab der Lappengasse nicht explizit ausgeleuchtet. Der Weg ist damit vor beziehungsweise nach Sonnenuntergang nur schlecht zu erkennen. Dies führt vor allem bei Nässe und Glätte für viele Nutzerinnen und Nutzer des Weges zu Problemen. Zum anderen haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich ein Bedürfnis nach höherer Sicherheit. Diesem sollte mit einer verbesserten Beleuchtung Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 728 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1835 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52
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